Schlichtungsverfahren
ab dem 01.07.2023
Wenn aus den unterschiedlichsten Gründen ein gemeinsamer Kooperationsplan nicht abgeschlossen werden kann, bietet das Jobcenter AGL ab dem 01.07.2023 das Schlichtungsverfahren an.
Das Schlichtungsverfahren können Sie als Kundin oder Kunde des Jobcenters AGL, aber auch Ihre zuständige Integrationsfachkraft einschalten.
Im Schlichtungsverfahren soll ein gemeinsamer Lösungsvorschlag für den Kooperationsplan zwischen Ihnen und Ihrer Integrationsfachkraft entwickelt werden.
Das Schlichtungsverfahren beginnt mit der Einladung zum persönlichen Gespräch durch die Schlichtungsperson.
Im Gespräch unterstützt die Schlichtungsperson dabei, einen gemeinsamen Lösungsvorschlag für den Kooperationsplan zu erstellen.
Sollte kein Lösungsvorschlag gefunden werden, wird das Verfahren nach Ablauf von vier Wochen beendet.
Aufforderungen zu Mitwirkungshandlungen oder zum persönlichen Erscheinen erfolgen ab diesem Zeitpunkt dann grundsätzlich mit Rechtsfolgenbelehrung (§ 15 Abs. 6 SGB – Potenzialanalyse und Kooperationsplan).
Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Schlichtungsperson, bzw. für das Schlichtungsverfahren ist § 50 i. V. m. § 15a SGB II. Eine zusätzliche Einwilligung ist wegen der bestehenden Rechtsgrundlage nicht erforderlich.
Wenn Sie das Schlichtungsverfahren nutzen möchten oder weitere Informationen wünschen, können Sie sich gerne schriftlich an uns wenden.
Jobcenter-Leverkusen.Schlichtung@jobcenter-ge.de
Jobcenter AGL
Schlichtungsverfahren
Heinrich-von-Stephan-Str. 6a
51373 Leverkusen