Infos für Neukundinnen und -kunden
Willkommen bei Ihrem ersten Besuch im Jobcenter
Sie sind neu beim Jobcenter AGL und fragen sich, wie der Ablauf des Antragsverfahrens ist?
Das Jobcenter AGL ist in verschiedene kleinere Einheiten aufgeteilt, von denen jede einen bestimmten Aufgabenbereich im Rahmen des Verfahrens wahrnimmt.
Wichtig ist es, dass Sie alle notwendigen Schritte des Antragsverfahrens durchlaufen.
Vieles davon können Sie bereits telefonisch oder online erledigen.
Im Regelfall läuft es so:
1. Sie nehmen mit uns Kontakt auf.
Bitte melden Sie sich beim Service Center: Montag – Freitag 08:00 – 18:00 Uhr 0214 – 8339 – 475
Aufgrund des aktuell sehr hohen Anrufaufkommens kann es zu längeren Wartezeiten am Telefon kommen. Bitte versuchen Sie es dann erneut. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
2. Wir melden uns daraufhin bei Ihnen zunächst telefonisch.
3. In der leistungsrechtliche Erstberatung prüfen wir Ihre Hilfebedürftigkeit.
4. Wir nehmen fehlende Angaben auf und senden Ihnen den Neuantrag zu.
5. Ihr Termin bei dem/der Erstansprechpartner/-in Arbeitsvermittlung.
6. Entscheidung über Ihren Antrag.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um den Regelfall handelt. In bestimmten Fällen sind einzelne Schritte nicht notwendig oder es gelten Sonderregelungen. Dies gilt z. B., wenn Sie oder eine andere Person, mit denen Sie zusammen Geld beantragen, selbständig tätig sind.
Haben Sie in den letzten sechs Monaten bereits Leistungen beim Jobcenter AGL erhalten und hat sich in der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft nichts geändert?
Um wieder Leistungen beim Jobcenter AGL zu beantragen, brauchen Sie in der Regel nicht das oben beschriebene Verfahren komplett zu durchlaufen.
Reichen Sie einen Weiterbewilligungsantrag, eine Veränderungsmitteilung, eine schriftliche Erklärung, warum Sie wieder Leistungen beantragen sowie eventuelle weitere Nachweise (z. B. Kündigung, Lohnabrechnungen…) ein.
Sie wohnen noch nicht in Leverkusen?
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zum Umzug. Die Zusicherung für die neuen Mietkosten in Leverkusen können Sie über unser Kontaktformular beantragen. Schließen Sie den Mietvertrag bitte erst nach Zusicherung durch das Jobcenter AGL ab, um Nachteile zu vermeiden. Nach Unterzeichnung des Mietvertrags müssen Sie das oben beschriebene Verfahren durchlaufen. Erst nach Abgabe des vollständigen Antrags können wir darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe Ihnen diese Mietkosten und ggf. eine von Ihnen beantragte Kaution bewilligt werden können.