Für anspruchsberechtigte Personen nach dem SGB II erbringt das Jobcenter AGL in der Regel folgende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes:
- Regelbedarf-Leistungen für regelmäßig anfallende Kosten, wie z. B. Lebensmittel, Strom, Telefon usw. (s. Tabelle)
- Kosten der Unterkunft – Leistungen für Miete, Betriebs- und Heizkosten, Schuldzinsen und Hausgeld bei Wohneigentum
- Kranken- und Pflegeversicherung
Das Arbeitslosengeld II ist immer eine individuelle Leistung, die die persönlichen Umstände – soweit gesetzlich möglich – berücksichtigt. Bitte wenden Sie sich daher bei allen Fragen und bei Änderungen in den persönlichen und und wirtschaftlichen Verhältnissen an das Service Center oder nutzen Sie die Möglichkeit der schriftlichen Veränderungsmitteilung.