Geld für Bildung & Teilhabe beantragen
Finanzielle Hilfe für die Betreuung und schulische Ausbildung Ihrer Kinder
Für Kinder und Jugendlicher unter 18 bzw. 25 Jahren gibt es unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Leistungen für:
Der Schulbedarf wird ohne Antrag automatisch gewährt. Ab dem 15. Lebensjahr muss die Schulbescheinigung als Nachweis eingereicht werden.
Die Höhe beträgt
Stichtag für die Gutschrift der Leistung sind bundeseinheitlich der 01. August und der 01. Februar. Die Zahlung wird automatisch angewiesen und gesondert ausgezahlt, d.h. die Auszahlung erfolgt nicht zusammen mit der regulären Monatszahlung.
Für die weiteren Leistungen müssen Anträge bei der Stadt Leverkusen gestellt werden.
Bildung und Teilhabe Stadt Leverkusen
Miselohestr. 4
51379 Leverkusen
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