Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Gleichstellung im Job
Gleichstellung im Job
BCA
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) berät Sie, wenn Sie Leistungen vom Jobcenter AGL bekommen, bei Fragen zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Sie hilft Ihnen bei der flexiblen Gestaltung von Arbeitszeiten, bei Fragen zu Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung und steht Ihnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Ziel ist es, Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen.
BCA
Sie möchten sich zu diesem Thema beraten lassen? Oder Sie haben Fragen zu den auf dieser Seite aufgeführten (finanziellen) Unterstützungsmöglichkeiten? Die BCA ist für Sie jeden Freitag von 10:00 Uhr -11:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Natürlich können Sie auch außerhalb der Sprechstunde einen Termin per Mail vereinbaren.
Beauftrage für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters AGL
Frau Herrmann
E-Mail: jobcenter-leverkusen.bca@jobcenter-ge.de
Tel: 0214 / 8339 – 607
BCA
Die BCA bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen zu beruflichen Chancen und (Wieder-) Einstiegsmöglichkeiten für Eltern an. Online, im Jobcenter AGL aber auch in Beratungsstellen – z.B. Elterncafés.
Alle interessierten Kundinnen des Jobcenters AGL sind stets herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist immer kostenfrei. Melden Sie sich gerne vorab bei Frau Herrmann, um sich anzumelden oder Fragen zu klären.
Informationsveranstaltung
Kinderzuschlag, Bildung & Teilhabe, Wohngeld, … sind Leistungen für Familien, die finanzielle Unterstützung brauchen. Kommen Sie zu unserer Informationsveranstaltung und erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese beantragen können.
Informationsveranstaltung
Wir unterstützen Sie aktiv bei der Vorbereitung auf Ihre Teilzeit-Berufsausbildung!
In unserer Informationsveranstaltung erfahren Sie alles über Berufswahlorientierung, die Suche nach dem idealen Ausbildungsplatz und Lösungen für Ihre Kinderbetreuung. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Fragen zu klären und wertvolle Informationen zu erhalten!
Wichtige Informationen für werdenden Eltern
Das Jobcenter AGL berät Sie gerne zur finanziellen Unterstützung in der Schwangerschaft. Zusätzlich können Sie über die Stiftung „Mutter & Kind“ einmalig finanzielle Hilfen beantragen. Hierfür müssen Sie rechtzeitig bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle vorsprechen.
Für die Beantragung von finanzieller Unterstützung in der Schwangerschaft (SGB II) halten Sie bitte Kopien vom Mutterpass, Personalausweis und später der Geburtsurkunde bereit.
Hinweis: Beantragen Sie Leistungen frühzeitig beim Jobcenter – am besten mit Mutterpass oder ärztlicher Bescheinigung.
Art der Leistung | Ab wann? | Höhe | Wo beantragen? |
---|---|---|---|
Mehrbedarf für Schwangere | ab der 13. Schwangerschaftswoche | + 17% des Regelbedarfs § 20 SGB II | Jobcenter |
Schwangerschaftsbekleidung | ab der 13. Schwangerschaftswoche | 170 € (pauschal) | Jobcenter |
Stiftung Mutter & Kind | vor der Geburt | einmalige Hilfe bei geringem Einkommen | Schwangerschaftsberatungsstelle |
Hinweis: Beim Jobcenter müssen Sie nach der Geburt Ihres Kindes folgende Kopien einreichen:
Wichtige Informationen für frischgebackene Eltern
Nach der Geburt Ihres Kindes müssen Sie folgende Stellen informieren:
Zusätzlich begrüßt die Stadt Leverkusen und das Diakonische Werk alle Neugeborenen mit einer Infomappe und kleinen Geschenken. Außerdem unterstützen ehrenamtliche Helferinnen junge Familien nach der Geburt 1-2x pro Woche, zeitlich begrenzt.
Art der Leistung | Ab wann? | Höhe | Wo beantragen? |
---|---|---|---|
Erstausstattung fürs Baby | 6 – 8 Wochen vor Geburtstermin | 435 € (pauschal) | Jobcenter |
Mehrbedarf für Alleinerziehende | nach der Geburt | je nach Familienkonstellation | Jobcenter |
Unterhaltsvorschuss | nach der Geburt | wenn kein Unterhalt gezahlt wird | Jugendamt |
weitere Anträge stellen
Familienkasse Bergisch Gladbach
Gohrsmühle 25
51465 Bergisch Gladbach
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Stadt Leverkusen
Fachbereich Soziales
Goetheplatz 1-4
51379 Leverkusen
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Stadt Leverkusen
Fachbereich Kinder & Jugend
Goetheplatz 1-4
51379 Leverkusen
Wichtige Informationen für Eltern
In Leverkusen werden vielfältige Betreuungsmöglichkeiten für Ihre Kinder angeboten – von Tagespflege und KiTa über Ganztagesschulen bis zur Ferienbetreuung. So wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt.
Hinweis: Jedes Kind hat Anspruch auf Betreuung!
Art der Betreuung | Ab wann? | Wo anmelden? | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Tagespflege | ab Vollendung des 1. Lebensjahres | online über den KiTa-Planer oder persönlich/schriftlich bei der Stadt Leverkusen | Anspruch schon ab Geburt möglich, wenn eine Betreuung nachweislich aufgrund von Ausbildung, Studium oder berufsbedingt erforderlich ist |
Kindertagesstätte (KiTa) | ab Vollendung des 3. Lebensjahr | online über den KiTa-Planer oder direkt bei der KiTa | viele KiTas bieten „Tagespflege“ bis zum 3. Lebensjahr an |
Offene Ganztagesschule (OGS) | Ab der 1 Klasse | Direkt bei der Schule, die OGS anbietet | Mit Übermittagsbetreuung; Betreuung abhängig vom Schulangebot |
Ferienbetreuung (KiTa & OGS) | während der Ferienzeiten | Nach Vereinbarung mit KiTa oder OGS | Ferienbetreuung muss immer separat gebucht werden |