Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Gleichstellung im Job

BCA

Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) am Arbeitsmarkt

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) berät Sie, wenn Sie Leistungen vom Jobcenter AGL bekommen, bei Fragen zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Sie hilft Ihnen bei der flexiblen Gestaltung von Arbeitszeiten, bei Fragen zu Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung und steht Ihnen als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Ziel ist es, Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen.

Zwei Personen im Gespräch, eine junge Frau mit Kopftuch lächelt freundlich
Ein Mann sitzt zuhause an seinem Esstisch an einem Laptop. Auf seinem Schoss sitzt ein Baby, welches er mit seinem linken Arm festhält. Mit der rechten Hand arbeitet er am Laptop.

BCA

Telefonische Sprechstunde

Sie möchten sich zu diesem Thema beraten lassen? Oder Sie haben Fragen zu den auf dieser Seite aufgeführten (finanziellen) Unterstützungsmöglichkeiten? Die BCA ist für Sie jeden Freitag von 10:00 Uhr -11:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Natürlich können Sie auch außerhalb der Sprechstunde einen Termin per Mail vereinbaren.

Kontaktdaten:

Beauftrage für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters AGL

Frau Herrmann
E-Mail: jobcenter-leverkusen.bca@jobcenter-ge.de
Tel: 0214 / 8339 – 607

Wichtiger Hinweis: Am 07.08.2026 und am 14.08.2026 findet keine telefonische Sprechstunde statt.

BCA

Aktuelle Veranstaltungen

Die BCA bietet regelmäßig Informationsveranstaltungen zu beruflichen Chancen und (Wieder-) Einstiegsmöglichkeiten für Eltern an. Online, im Jobcenter AGL aber auch in Beratungsstellen  – z.B.  Elterncafés.

Alle interessierten Kundinnen des Jobcenters AGL sind stets herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist immer kostenfrei. Melden Sie sich gerne vorab bei Frau Herrmann, um sich anzumelden oder Fragen zu klären.

Informationsveranstaltung

Bildung & Teilhabe, Kinderzuschlag

Fragen Sie sich, welche finanziellen Hilfen Ihnen und Ihrer Familie zustehen? Dann besuchen Sie unsere Informationsveranstaltung:

Mittwoch, den 30.09.2026

10:00 Uhr – 11:30 Uhr

ln unserer Inforamationsveranstaltung erfahren Sie:

  • welche finanziellen Leistungen Ihnen zustehen,
  • wie Sie diese beantragen können,
  • welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
  • wo Sie weitere Unterstützung erhalten.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen direkt vor Ort zu stellen und wertvolle Informationen für Ihre persönliche Situation zu erhalten.

Online-Veranstaltungsreihe

Woche der Chancengleichheit

Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln, neue Perspektiven entdecken oder Familie und Beruf besser vereinbaren? Dann nutzen Sie die kostenfreie Online-Veranstaltungen der Woche der Chancengleichheit.

Wann?

Montag, 5. Oktober bis Freitag, 9. Oktober 2026

In der Veranstaltungswoche erwarten Sie spannende Vorträge und Workshops zu Themen wie:

  • Teilzeit und beruflicher Wiedereinstieg
  • Digitalisierung und berufliche Weiterentwicklung
  • Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
  • Existenzsicherung und Altersvorsorge

Die Veranstaltungen bieten Ihnen praktische Informationen, wertvolle Tipps und die Möglichkeit, sich mit Expertinnen und Experten auszutauschen. Alle Angebote sind kostenfrei und finden online statt. Nutzen Sie die Chance, neue Impulse für Ihren beruflichen Weg zu erhalten – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Umfassende Informationen finden Sie auf der Landingpage: Woche der Chancengleichheit

Wichtige Informationen für werdenden Eltern

Vor der Geburt des Kindes

Das Jobcenter AGL berät Sie gerne zur finanziellen Unterstützung in der Schwangerschaft. Zusätzlich können Sie über die Stiftung „Mutter & Kind“ einmalig finanzielle Hilfen beantragen. Hierfür müssen Sie rechtzeitig bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle vorsprechen.

Für die Beantragung von finanzieller Unterstützung in der Schwangerschaft (SGB II) halten Sie bitte Kopien vom Mutterpass, Personalausweis und später der Geburtsurkunde bereit.

Hinweis: Beantragen Sie Leistungen frühzeitig beim Jobcenter – am besten mit Mutterpass oder ärztlicher Bescheinigung.

Art der LeistungAb wann?HöheWo beantragen?
Mehrbedarf für Schwangereab der 13. Schwangerschaftswoche+ 17% des Regelbedarfs § 20 SGB II Jobcenter
Schwangerschaftsbekleidungab der 13. Schwangerschaftswoche170 € (pauschal)Jobcenter
Stiftung Mutter & Kindvor der Geburteinmalige Hilfe bei geringem EinkommenSchwangerschaftsberatungsstelle

Hinweis: Beim Jobcenter müssen Sie nach der Geburt Ihres Kindes folgende Kopien einreichen:

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis Elterngeld
  • Nachweis Kindergeld
  • Nachweis Unterhaltsvorschuss (wenn nötig)

Wichtige Informationen für frischgebackene Eltern

Nach der Geburt des Kindes

Nach der Geburt Ihres Kindes müssen Sie folgende Stellen informieren:

  • Einwohnermeldeamt
  • Arbeitgeber
  • Krankenversicherung
  • Jobcenter

Zusätzlich begrüßt die Stadt Leverkusen und das Diakonische Werk alle Neugeborenen mit einer Infomappe und kleinen Geschenken. Außerdem unterstützen ehrenamtliche Helferinnen junge Familien nach der Geburt 1-2x pro Woche, zeitlich begrenzt.

Art der LeistungAb wann?HöheWo beantragen?
Erstausstattung fürs Baby6 – 8 Wochen vor Geburtstermin435 € (pauschal) Jobcenter
Mehrbedarf für Alleinerziehendenach der Geburtje nach FamilienkonstellationJobcenter
Unterhaltsvorschussnach der Geburtwenn kein Unterhalt gezahlt wirdJugendamt

weitere Anträge stellen

Kindergeld

Kontaktdaten:

Familienkasse Bergisch Gladbach

Gohrsmühle 25

51465 Bergisch Gladbach

Oder direkt online

Weitere Anträge stellen

Elterngeld

Kontaktdaten:

Stadt Leverkusen

Fachbereich Soziales

Goetheplatz 1-4

51379 Leverkusen

Weitere Anträge stellen

Unterhaltsvorschuss & Beratung

Kontaktdaten:

Stadt Leverkusen

Fachbereich Kinder & Jugend

Goetheplatz 1-4

51379 Leverkusen

Wichtige Informationen für Eltern

Unterstützung für Erziehende

In Leverkusen werden vielfältige Betreuungsmöglichkeiten für Ihre Kinder angeboten – von Tagespflege und KiTa über Ganztagesschulen bis zur Ferienbetreuung. So wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt.

Hinweis: Jedes Kind hat Anspruch auf Betreuung!

Art der BetreuungAb wann?Wo anmelden?Besonderheiten
Tagespflegeab Vollendung des 1. Lebensjahresonline über den KiTa-Planer oder persönlich/schriftlich bei der Stadt LeverkusenAnspruch schon ab Geburt möglich, wenn eine Betreuung nachweislich aufgrund von Ausbildung, Studium oder berufsbedingt erforderlich ist
Kindertagesstätte (KiTa)ab Vollendung des 3. Lebensjahronline über den KiTa-Planer oder direkt bei der KiTa viele KiTas bieten „Tagespflege“ bis zum 3. Lebensjahr an
Offene Ganztagesschule (OGS)Ab der 1 Klasse Direkt bei der Schule, die OGS anbietetMit Übermittagsbetreuung; Betreuung abhängig vom Schulangebot
Ferienbetreuung (KiTa & OGS)während der FerienzeitenNach Vereinbarung mit KiTa oder OGSFerienbetreuung muss immer separat gebucht werden

Kontakt

Jobcenter AGL

Heinrich-von-Stephan-Str.  6a
51373 Leverkusen


Telefon

Zu unseren Servicezeiten erreichen Sie uns direkt unter der Telefonnummer:

0214 – 8339 – Durchwahl

Ihrer Ansprechperson. Die Telefonnummern finden Sie auf den Schreiben des Jobcenters AGL.


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