Geld für Wohnung & Heizung beantragen
Finanzielle Hilfe für den Unterhalt Ihrer vier Wände
Die Wohnkosten (Miete, Betriebs- und Heizkosten, Schuldzinsen bei Wohneigentum und Hausgeld) werden in angemessener Höhe übernommen.
Die Angemessenheit richtet sich nach der folgenden Tabelle:
Die Angemessenheit der Wohnung gilt auch als gegeben, wenn die tatsächlichen Gesamtkosten aus der Summe von Grundmiete und Betriebskosten (ohne Heizkosten) im Sinne einer sogenannten Bruttokaltmiete die Angemessenheitsgrenze aus der Summe der Ansätze für die beiden benannten Kostenarten nicht überschreitet.