Das Jobcenter Leverkusen

Mit Kompetenz sind wir für Sie da!

Jobcenter AGL

Über unser Jobcenter

Informieren Sie sich über unser Leistungsangebot

Wir bieten Ihnen umfassende Informationen zu den Leistungen des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL). Als Ihr verlässlicher Partner in Leverkusen unterstützen wir Sie in herausfordernden Lebenssituationen und arbeiten gemeinsam an individuellen Lösungen – sei es mit finanzieller Hilfe, persönlicher Beratung oder gezielter Unterstützung bei der Jobsuche.

Frau und Mann geben sich in einem Besprechungsraum die Hand, drei weitere Personen sitzen am Tisch

Standorte

Standorte unseres Jobcenters

An unseren Standorten betreuen und fördern wir Menschen in Leverkusen, die Bürgergeld oder andere finanzielle Unterstützungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten und vermitteln sie in Arbeit.

Wir beraten außerdem in allen Fragen der wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhaltes und sind Ansprechpartner sowohl für Arbeitsuchende als auch für Unternehmen.

Wir begleiten von der Personalsuche bis zur Einstellung, informieren über Chancen und Perspektiven sowie über mögliche finanzielle Einstellungs- und Beschäftigungshilfen.

Standort

Heinrich-von-Stephan-Str. 6a

Außenfassade des Jobcenter AGL, Standort: Heinrich-von-Stephan-Str. 6a

Kontaktdaten:

Jobcenter AGL
Heinrich-von-Stephan-Str. 6a
51373 Leverkusen

Standort

Heinrich-von-Stephan-Str. 18

Außenfassade des Jobcenter AGL, Standort: Heinrich-von-Stephan-Str. 18

Kontaktdaten:

Jobcenter AGL
Heinrich-von-Stephan-Str. 18
51373 Leverkusen

Standort

An der Schusterinsel 3

Aussenfassade des Jobcenter AGL, Standort: An der Schusterinsel

Kontaktdaten:

Jobcenter AGL
An der Schusterinsel 3
51379 Leverkusen-Opladen

Standort

Gustav-Heinemann-Str. 3

Außenfassade des Jobcenter AGL, Standort: Gustav-Heinemann-Str.

Kontaktdaten:

Jobcenter AGL
Gustav-Heinemann-Str. 3
51373 Leverkusen

Aushangkasten im Eingangsbereich

Jobcenter AGL
Heinrich-von-Stephan-Str. 6a
51373 Leverkusen

Öffentliche Zustellung nach §37 Abs. 5 SGB X

Öffentliche Zustellung

Das Jobcenter AGL nutzt den Aushangkasten im Eingangsbereich in der Heinrich-von-Stephan-Str. 6a, 51373 Leverkusen als Stelle für öffentliche Zustellungen, wenn wichtige Schreiben nicht zugestellt werden können, zum Beispiel bei unbekannter Adresse oder fehlendem Wohnsitz.

Im Eingangsbereich finden Sie dann eine Benachrichtigung, wo und wie Sie das Schreiben abholen können. Diese Vorgehensweise nennt man „öffentliche Zustellung“.

Wichtig! Wenn die Information 2 Wochen im Aushang bleibt, gilt das Schreiben als zugestellt.

Organisation

Interne Organisation des Jobcenters Leverkusen

Die Geschäftsführung entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Trägerversammlung über die fachliche Aufgabenwahrnehmung im Jobcenter (§44d Sozialgesetzbuch II) und übt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse sowie die Dienstvorgesetzten- und Vorgesetztenfunktion über die Beschäftigten des Jobcenters aus.

Geschäftsführung: Renate Helff
Stellvertretende Geschäftsführung: Anja Saalfeld

Das Jobcenter AGL wird von der Agentur für Arbeit und der Stadt Leverkusen in gemeinsamer Verantwortung getragen.

Die Trägerversammlung (§44c Sozialgesetzbuch II) entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten des Jobcenters.

Bei jeder gemeinsamen Einrichtung wird ein örtlicher Beirat gebildet (§18d Sozialgesetzbuch II). Dieser berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen sowie bei der Entwicklung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms.

Die Rechtsstelle des Jobcenters AGL bearbeitet eingehende Widersprüche sowie alle rechtlichen Fragen der Geschäftsbereiche. Die Abteilung ist direkt der Geschäftsführung unterstellt und keiner leistungsgewährenden Stelle zugeordnet, so dass dort getroffene Entscheidungen im Rahmen von Widerspruchs- und Klageverfahren unabhängig geprüft werden.

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt unterstützt Kundinnen und Kunden bei Fragen der Frauenförderung, der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Ihre Meinung ist uns wichtig. Das Jobcenter AGL bietet Ihnen an, Probleme offen anzusprechen und Fragen zu klären. Ihre Ansprechpartner/innen sind an erster Stelle die für Sie zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wenn Ihnen die Klärung Ihres Anliegens mit Ihren direkten Ansprechpartnern*innen nicht möglich ist, können Sie sich an die verantwortlichen Vorgesetzten wenden.

In Angelegenheiten, in denen es nicht darum geht, die Rechtmäßigkeit getroffener Entscheidungen überprüfen zu lassen, sondern darum, Probleme anzusprechen, die sich auf diesem Wege nicht lösen lassen oder über den Einzelfall hinausgehen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich mit Ihrer Beschwerde an das Kundenreaktionsmanagement zu wenden.

E-Mail: jobcenter-leverkusen.KRM@jobcenter-ge.de

Hinweis:

Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen

Büro der Geschäftsführung
Heinrich-von-Stephan-Str. 6 a
51373 Leverkusen

E-Mail:
Jobcenter-Leverkusen@jobcenter-ge.de

Ziele und Schwerpunkte Ihrer Zukunft

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

Das Arbeitsmarktprogramm  des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL) Bürgerinnen und Bürgern sowie unseren Arbeitsmarktpartnern die Ziele und Planungen des Jobcenters näher. Es sorgt für Nachvollziehbarkeit und Transparenz, damit Sie stets informiert sind.

Kontakt

Jobcenter AGL

Heinrich-von-Stephan-Str.  6a
51373 Leverkusen


Telefon

Zu unseren Servicezeiten erreichen Sie uns direkt unter der Telefonnummer:

0214 – 8339 – Durchwahl

Ihrer Ansprechperson. Die Telefonnummern finden Sie auf den Schreiben des Jobcenters AGL.


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