Das Jobcenter Leverkusen
Mit Kompetenz sind wir für Sie da!
Mit Kompetenz sind wir für Sie da!
Jobcenter AGL
Informieren Sie sich über unser Leistungsangebot
Wir bieten Ihnen umfassende Informationen zu den Leistungen des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL). Als Ihr verlässlicher Partner in Leverkusen unterstützen wir Sie in herausfordernden Lebenssituationen und arbeiten gemeinsam an individuellen Lösungen – sei es mit finanzieller Hilfe, persönlicher Beratung oder gezielter Unterstützung bei der Jobsuche.
Achtung!
Ab dem 01.01.2025 ist Ihre direkte Kontaktperson im Jobcenter AGL wieder telefonisch für Sie zu erreichen.
Erfahren Sie mehr zu den Änderungen und den neuen Servicezeiten.
Standorte
An unseren Standorten betreuen und fördern wir Menschen in Leverkusen, die Bürgergeld oder andere finanzielle Unterstützungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) erhalten und vermitteln sie in Arbeit.
Wir beraten außerdem in allen Fragen der wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhaltes und sind Ansprechpartner sowohl für Arbeitsuchende als auch für Unternehmen.
Wir begleiten von der Personalsuche bis zur Einstellung, informieren über Chancen und Perspektiven sowie über mögliche finanzielle Einstellungs- und Beschäftigungshilfen.
Standort
Jobcenter AGL
Heinrich-von-Stephan-Str. 6a
51373 Leverkusen
Standort
Jobcenter AGL
Heinrich-von-Stephan-Str. 18
51373 Leverkusen
Standort
Jobcenter AGL
An der Schusterinsel 3
51379 Leverkusen-Opladen
Standort
Jobcenter AGL
Gustav-Heinemann-Str. 3
51373 Leverkusen
Schlichtungsverfahren nach §15a SGB II
Mit dem Bürgergeld wird keine Eingliederungsvereinbarung mehr abgeschlossen. Stattdessen erstellen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft einen Kooperationsvertrag, der festlegt, welche Schritte Sie für Ihre Ziele gehen und wie das Jobcenter AGL Sie unterstützt.
Falls kein Kooperationsvertrag zustande kommt, bietet das Jobcenter AGL ein Schlichtungsverfahren an. Dabei wird gemeinsam mit einer Schlichtungsperson ein Lösungsvorschlag erarbeitet.
Das Verfahren beginnt mit einem persönlichen Gespräch. Sollte keine Einigung erzielt werden, endet das Verfahren nach 4 Wochen. Ab diesem Zeitpunkt können Mitwirkungspflichten rechtsverbindlich eingefordert werden.
Hinweis: Gerne können Sie sich an uns wenden.
Jobcenter-Leverkusen.Schlichtung@jobcenter-ge.de
Jobcenter AGL
Schlichtungsverfahren
Heinrich-von-Stephan-Str. 6a
51373 Leverkusen
Aushangkasten im Eingangsbereich
Jobcenter AGL
Heinrich-von-Stephan-Str. 6a
51373 Leverkusen
Öffentliche Zustellung nach §37 Abs. 5 SGB X
Das Jobcenter AGL nutzt den Aushangkasten im Eingangsbereich in der Heinrich-von-Stephan-Str. 6a, 51373 Leverkusen als Stelle für öffentliche Zustellungen, wenn wichtige Schreiben nicht zugestellt werden können, zum Beispiel bei unbekannter Adresse oder fehlendem Wohnsitz.
Im Eingangsbereich finden Sie dann eine Benachrichtigung, wo und wie Sie das Schreiben abholen können. Diese Vorgehensweise nennt man „öffentliche Zustellung“.
Wichtig! Wenn die Information 2 Wochen im Aushang bleibt, gilt das Schreiben als zugestellt.
Organisation
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Trägerversammlung über die fachliche Aufgabenwahrnehmung im Jobcenter (§44d Sozialgesetzbuch II) und übt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse sowie die Dienstvorgesetzten- und Vorgesetztenfunktion über die Beschäftigten des Jobcenters aus.
Geschäftsführung: Renate Helff
Stellvertretende Geschäftsführung: Anja Saalfeld
Trägerversammlung
Das Jobcenter AGL wird von der Agentur für Arbeit und der Stadt Leverkusen in gemeinsamer Verantwortung getragen.
Die Trägerversammlung (§44c Sozialgesetzbuch II) entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten des Jobcenters.
Beirat
Bei jeder gemeinsamen Einrichtung wird ein örtlicher Beirat gebildet (§18d Sozialgesetzbuch II). Dieser berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen sowie bei der Entwicklung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms.
Rechtsstelle
Die Rechtsstelle des Jobcenters AGL bearbeitet eingehende Widersprüche sowie alle rechtlichen Fragen der Geschäftsbereiche. Die Abteilung ist direkt der Geschäftsführung unterstellt und keiner leistungsgewährenden Stelle zugeordnet, so dass dort getroffene Entscheidungen im Rahmen von Widerspruchs- und Klageverfahren unabhängig geprüft werden.
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt unterstützt Kundinnen und Kunden bei Fragen der Frauenförderung, der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kundenreaktionsmanagement
Ihre Meinung ist uns wichtig. Das Jobcenter AGL bietet Ihnen an, Probleme offen anzusprechen und Fragen zu klären. Ihre Ansprechpartner/innen sind an erster Stelle die für Sie zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wenn Ihnen die Klärung Ihres Anliegens mit Ihren direkten Ansprechpartnern*innen nicht möglich ist, können Sie sich an die verantwortlichen Vorgesetzten wenden.
In Angelegenheiten, in denen es nicht darum geht, die Rechtmäßigkeit getroffener Entscheidungen überprüfen zu lassen, sondern darum, Probleme anzusprechen, die sich auf diesem Wege nicht lösen lassen oder über den Einzelfall hinausgehen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich an das Kundenreaktionsmanagement zu wenden.
Hinweis:
Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen
Büro der Geschäftsführung
Heinrich-von-Stephan-Str. 6 a
51373 Leverkusen
Ziele und Schwerpunkte Ihrer Zukunft
Das Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL) Bürgerinnen und Bürgern sowie unseren Arbeitsmarktpartnern die Ziele und Planungen des Jobcenters näher. Es sorgt für Nachvollziehbarkeit und Transparenz, damit Sie stets informiert sind.
Bald für Sie verfügbar: Das Arbeitsmarktprogramm 2025. Hier erhalten Sie demnächst alle Informationen zum neuen Arbeitsmarktprogramm für 2025.