Reichen Sie Ihre Anträge oder Unterlagen online, per Post, per E-Mail oder über die Hausbriefkästen ein.
Geben Sie, wenn möglich, Ihre Kundennummer oder die Nummer der Bedarfsgemeinschaft an.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail.
Sie müssen bereits vereinbarte Termine nicht absagen.
Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen, entsteht Ihnen daraus kein Nachteil.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Gemeinsam werden wir auch diese Herausforderung meistern, bleiben Sie und Ihre Familien gesund.
Nutzen Sie zur Antragstellung den neuen, verkürzten Antrag, den Sie hier herunterladen können:
KURZANTRAG ARBEITSLOSENGELD II
Für Selbständige gibt es auch eine vereinfachte Einkommenserklärung:
ANLAGE KAS EINKOMMEN SELBSTÄNDIGE
Unter www.jobcenter.digital können Sie bereits seit Mai 2019 ihren Antrag auf Weiterbewilligung online stellen oder Veränderungen mitteilen.
Das Angebot wurde nun kurzfristig ausgeweitet.
Ab sofort können Sie, wenn Sie bereits einen Online Zugang zu jobcenter.digital haben oder eine neue Registrierung vornehmen, den Postfachservice als neuen Service nutzen. So können Sie schnell und sicher mit uns kommunizieren!
Dabei kann es um ganz verschiedene Anliegen gehen, wie beispielsweise Fragen zu Miete und Heizkosten, zur Beantragung von Leistungen oder alle weiteren Fragen, die Sie an uns richten möchten.
Der neue Service funktioniert natürlich auch mobil über Ihr Smartphone.
Um Dienstleistungen des Jobcenters AGL in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zu dem Personenkreis gehören, der gefördert werden kann.
Hierzu müssen Sie zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllen:
• Leistungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch II
• Erwerbsfähigkeit
Grundsätzlich müssen Sie gesundheitlich in der Lage sein, mindestens drei Stunden täglich arbeiten zu können.