Finanzielle Perspektiven finden

Wir unterstützen Sie bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts

Jobcenter AGL

Gemeinsame Ziele

Das Jobcenter AGL sichert Ihren Lebensunterhalt und unterstützt Sie während der Arbeits oder Ausbildungssuche finanziell. Auch wenn Ihr derzeitiges Einkommen nicht für das tägliche Leben ausreicht und Sie ergänzend Leistungen benötigen, ist das Jobcenter für Sie da.

Anspruchsberechtigte nach dem SGB II erhalten:

  • Geldleistungen: Regelbedarf, Mehrbedarf, Kranken- und Pflegeversicherung
  • Kosten der Unterkunft: z.B. Miete und Heizkosten
  • Zusatzleistungen: Einmalige Hilfen und Bildung & Teilhabe (BuT)

Das Grundsicherungsgeld wird individuell angepasst und berücksichtigt Ihre persönlichen Umstände. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Zwei Personen arbeiten gemeinsam an einem Laptop mit Notizen, Stift und Smartphone
PersonengruppeBetrag
Alleinstehende, Alleinerziehende563,00 €
Volljährige Partnerinnen und Partner einer Bedarfsgemeinschaft oder Ehe506,00 €
Junge Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern (18 – 24 Jahre)451,00 €
Jugendliche ab Beginn des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres (14 bis 17 Jahre)471,00 €
Kinder ab Beginn des 6. Lebensjahres (6 bis 13 Jahre)390,00 €
Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres ( 0 bis 5 Jahre)357,00 €

Finanzielle Leistungen zum Leben

Regelbedarf

Mit dem Regelbedarf sind Kosten gemeint, die den Lebensunterhalt sichern sollen. der Regelbedarf ist im zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) festgelegt. Für den Regelbedarf erhalten Sie monatlich einen pauschalen Betrag. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Alter oder der Familiensituation.

Wohnung und Heizung

Kosten der Unterkunft

Die Kosten für Ihre Unterkunft – Miete, Betriebskosten (inkl. Wasser), Heizung, Schuldzinsen bei Wohneigentum – werden vom Jobcenter AGL übernommen, wenn sie angemessen sind. Angemessen heißt, dass die Wohnung nicht zu groß und nicht zu teuer ist. Die sog. Angemessenheitsgrenze richtet sich nach der Tabelle.

Hinweis: Melden Sie sich vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages unbedingt bei uns. Sollten Sie dies nicht tun, können eventuell nicht alle Kosten übernommen werden. Wenn Sie bereits Kundin oder Kunde im Jobcenter AGL sind und innerhalb von Leverkusen umziehen wollen, können Sie gerne einen Online-Termin buchen oder jobcenter.digital nutzen, um Ihr Mietangebot prüfen zu lassen.

Wichtige Information zu Energiekosten

  • Stromkosten: Diese sind Teil der Regelleistung nach SGBII. Höhere Abschläge oder Nachzahlungen müssen Sie selber zahlen.
  • Heizkosten: Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten und Ihre Heizkosten steigen, reichen Sie bitte zeitnah die Anpassungen (z.B. Erhöhungsschreiben oder Nebenkostenabrechnung) bei uns ein.
PersonenzahlKaltmieteBetriebskostenBruttokaltmieteHeizkosten ohne
Warmwasserwärmung
1403,00 €122,00 €525,00 €88,00 €
2517,00 €159,00 €676,00 €114,00 €
3630,00 €195,00 €825,00 €141,00 €
4745,00 €232,00 €977,00 €167,00 €
5857,00 €268,00 €1.125,00 €194,00 €
6973,00 €305,00 €1.278,00 €220,00 €
71.088,00 €342,00 €1.430,00 €246,00 €
81.204,00 €378,00 €1.582,00 €273,00 €
91.321, 00€415,00 €1.736,00 €299,00 €

Lehrer unterstützt ein Schulkind im Klassenzimmer beim Lernen

Bildung und Teilhabe

Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder und Jugendliche unter 18 bzw. 25 Jahre erhalten zusätzliche Hilfe durch das Bildungspaket. Hier werden viele Kosten übernommen, zum Beispiel für Ausflüge und Klassenfahrten, Mittagessen in Kita und Schule, Lernförderung und Vereins- oder Kulturangebote.

Für diese Leistung stellen Sie bitte einen Antrag bei der Stadt Leverkusen.

Der Schulbedarf wird automatisch vom Jobcenter AGL ausgezahlt.

  • 65,00 Euro zum 01. Februar 2026
  • 130,00 Euro zum 01. August 2026

Einen Antrag müssen Sie nicht stellen. Ab dem 15. Lebensjahr ist aber eine Schulbescheinigung als Nachweis erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch zu den genannten Terminen.

Vorrangige Leistungen

Das Grundsicherungsgeld ist eine sogenannte nachrangige Leistung. Was heißt das?

Bevor Sie Grundsicherungsgeld beantragen, prüfen Sie bitte, ob Sie Anspruch auf andere Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld I haben. Diese Leistungen müssen zuerst genutzt werden.

Auch Ihr Einkommen, zum Beispiel Lohn oder Gehalt, wird berücksichtigt, allerdings mit Freibeträgen.

Falls die Bearbeitung anderer Anträge länger dauert, kann das Jobcenter vorübergehend in Vorleistung treten. Grundsicherungsgeld erhalten Sie, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Hand zieht Euro-Geldscheine aus einem schwarzen Portemonnaie

Kontakt

Jobcenter AGL

Heinrich-von-Stephan-Str.  6a
51373 Leverkusen


Telefon

Zu unseren Servicezeiten erreichen Sie uns direkt unter der Telefonnummer:

0214 – 8339 – Durchwahl

Ihrer Ansprechperson. Die Telefonnummern finden Sie auf den Schreiben des Jobcenters AGL.


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