Finanzielle Perspektiven finden
Wir unterstützen Sie bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts
Wir unterstützen Sie bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts
Jobcenter AGL
Das Jobcenter AGL sichert Ihren Lebensunterhalt und unterstützt Sie während der Arbeits‐ oder Ausbildungssuche finanziell. Auch wenn Ihr derzeitiges Einkommen nicht für das tägliche Leben ausreicht und Sie ergänzend Leistungen benötigen, ist das Jobcenter für Sie da.
Anspruchsberechtigte nach dem SGB II erhalten:
Das Bürgergeld wird individuell angepasst und berücksichtigt Ihre persönlichen Umstände. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Personengruppe | Betrag |
---|---|
Alleinstehende, Alleinerziehende | 563,00 € |
Volljährige Partnerinnen und Partner einer Bedarfsgemeinschaft oder Ehe | 506,00 € |
Junge Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern (18 – 24 Jahre) | 451,00 € |
Jugendliche ab Beginn des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres (14 bis 17 Jahre) | 471,00 € |
Kinder ab Beginn des 6. Lebensjahres (6 bis 13 Jahre) | 390,00 € |
Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres ( 0 bis 5 Jahre) | 357,00 € |
Finanzielle Leistungen zum Leben
Mit dem Regelbedarf sind Kosten gemeint, die den Lebensunterhalt sichern sollen. der Regelbedarf ist im zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) festgelegt. Für den Regelbedarf erhalten Sie monatlich einen pauschalen Betrag. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Alter oder der Familiensituation.
Wohnung und Heizung
Die Kosten für Ihre Unterkunft – Miete, Betriebskosten (inkl. Wasser), Heizung, Schuldzinsen bei Wohneigentum – werden vom Jobcenter AGL übernommen, wenn sie angemessen sind. Angemessen heißt, dass die Wohnung nicht zu groß und nicht zu teuer ist. Die sog. Angemessenheitsgrenze richtet sich nach der Tabelle.
Hinweis: Melden Sie sich vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages unbedingt bei uns. Sollten Sie dies nicht tun, können eventuell nicht alle Kosten übernommen werden.
Wichtige Information zu Energiekosten
Personenzahl | Kaltmiete | Betriebskosten | Bruttokaltmiete | Heizkosten ohne Warmwasserwärmung |
---|---|---|---|---|
1 | 385,00 € | 122,00 € | 507,00 € | 50,00 € |
2 | 493,00 € | 159,00 € | 652,00 € | 65,00 € |
3 | 602,00 € | 195,00 € | 797,00 € | 80,00 € |
4 | 710,00 € | 232,00 € | 942,00 € | 95,00 € |
5 | 818,00 € | 268,00 € | 1.086,00 € | 110,00 € |
6 | 928,00 € | 305,00 € | 1.233,00 € | 125,00 € |
7 | 1.037,00 € | 342,00 € | 1.379,00 € | 140,00 € |
8 | 1.149,00 € | 378,00 € | 1.527,00 € | 155,00 € |
9 | 1.260, 00€ | 415,00 € | 1.675,00 € | 170,00 € |
Bildung und Teilhabe
Kinder und Jugendliche unter 18 bzw. 25 Jahre erhalten zusätzliche Hilfe durch das Bildungspaket. Hier werden viele Kosten übernommen, zum Beispiel für Ausflüge und Klassenfahrten, Mittagessen in Kita und Schule, Lernförderung und Vereins- oder Kulturangebote.
Für diese Leistung stellen Sie bitte einen Antrag bei der Stadt Leverkusen.
Der Schulbedarf wird automatisch ausgezahlt.
Einen Antrag müssen Sie nicht stellen. Ab dem 15. Lebensjahr ist aber eine Schulbescheinigung als Nachweis erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch zu den genannten Terminen.
Das Bürgergeld ist eine sogenannte nachrangige Leistung. Was heißt das?
Bevor Sie Bürgergeld beantragen, prüfen Sie bitte, ob Sie Anspruch auf andere Leistungen wie Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld I haben. Diese Leistungen müssen zuerst genutzt werden.
Auch Ihr Einkommen, zum Beispiel Lohn oder Gehalt, wird berücksichtigt, allerdings mit Freibeträgen.
Falls die Bearbeitung anderer Anträge länger dauert, kann das Jobcenter vorübergehend in Vorleistung treten. Bürgergeld erhalten Sie, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.