Das Jobcenter AGL bestimmt ab dem 06. April 2023 den Aushangkasten im Eingangsbereich in der Heinrich-von-Stephan-Str. 6a, 51373 Leverkusen als Stelle für öffentliche Zustellungen seiner Bescheide im Sinne des § 37 Abs. 5 Sozialgesetzbuch (SGB X) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG).
Das bedeutet für Sie als Kund:in des Jobcenters AGL:
Manchmal kommen wichtige Schreiben oder Bescheide vom Jobcenter AGL unzustellbar zurück. Zum Beispiel, weil Ihre aktuelle Anschrift nicht bekannt ist oder kein fester Wohnsitz besteht.
Im Eingangsbereich in der Heinrich-von-Stephan-Str. 6a erhalten Sie dann eine Information darüber, dass ein Schriftstück an Sie zugestellt werden soll und wo Sie das Schreiben im Jobcenter AGL abholen können.
Diese Vorgehensweise wird als Öffentliche Zustellung bezeichnet.
Wichtig! Wenn die Information im Eingangsbereich in der Heinrich-von-Stephan-Str. 6a 2 Wochen aushängt, geht das Jobcenter AGL davon aus, dass Sie den Brief bekommen haben.
Die Öffentliche Zustellung setzt somit Fristen in Gang. Mit dem Ablauf der Fristen können Rechtsverluste einhergehen: Zum Beispiel der Ablauf Ihrer Widerspruchsfrist.
Haben Sie den Eindruck, dass die Post des Jobcenters AGL Sie nicht erreicht? Prüfen Sie, ob im Jobcenter AGL Ihre aktuelle Meldeanschrift hinterlegt ist: Ein Anruf im ServiceCenter genügt.