Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung
Auch mit der Reform bleibt das Jobcenter AGL an Ihrer Seite
Zum 1. Juli 2026 tritt die Reform der Grundsicherung in Kraft. Für viele Kundinnen und Kunden stellt sich die Frage, was sich dadurch verändert. Die wichtigste Nachricht vorweg: Das Jobcenter AGL bleibt weiterhin Ihr Ansprechpartner und unterstützt Sie wie gewohnt.
Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, erhalten auch künftig die notwendige Unterstützung. An diesem Grundprinzip ändert sich nichts.
Künftig wird das bisherige Bürgergeld unter der Bezeichnung Grundsicherungsgeld geführt. Die Höhe der Leistungen bleibt zunächst unverändert.
Unterstützung mit dem Ziel einer nachhaltigen Beschäftigung
Die Integration in Arbeit bleibt auch nach der Reform ein zentrales Ziel. Dabei steht weiterhin die individuelle Situation jedes Menschen im Mittelpunkt.
Gemeinsam mit Ihnen wird geprüft, welche Schritte sinnvoll sind, um den Weg in Beschäftigung zu ermöglichen. Dazu können beispielsweise Qualifizierungen gehören. Auch gesundheitliche oder persönliche Herausforderungen werden weiterhin berücksichtigt.
Zusammenarbeit bleibt der Schlüssel
Für Leistungsberechtigte, die ihre Mitwirkungspflichten erfüllen und vereinbarte Termine wahrnehmen, ergeben sich keine Änderungen.
Neu ist, dass bei wiederholter Verweigerung der Zusammenarbeit stärkere Konsequenzen vorgesehen sind. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Termine ohne wichtigen Grund versäumt, Kontakte abgebrochen oder vereinbarte Schritte dauerhaft nicht eingehalten werden.
Selbstverständlich werden dabei besondere persönliche Lebenslagen berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem gesundheitliche Einschränkungen, familiäre Belastungen oder andere wichtige Gründe.
Änderungen bei neuen Leistungsanträgen
Mit der Einführung der Grundsicherung werden einzelne Regelungen angepasst. Dies betrifft unter anderem die Berücksichtigung von Vermögen sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung.
Wenn Sie bereits Leistungen beziehen, müssen Sie aktuell nichts unternehmen. Sollte sich in Ihrem persönlichen Fall Handlungsbedarf ergeben, wird das Jobcenter AGL Sie rechtzeitig informieren.
Das sollten Sie jetzt beachten
Bis zum Inkrafttreten der Reform besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Dennoch können Sie schon jetzt dazu beitragen, dass Anliegen schnell bearbeitet werden können:
- Halten Sie Ihre Kontaktdaten stets aktuell.
- Informieren Sie das Jobcenter AGL zeitnah über einen Umzug oder Änderungen Ihrer Erreichbarkeit.
- Nehmen Sie vereinbarte Termine wahr oder sagen Sie diese rechtzeitig ab, falls Sie verhindert sind.
- Nutzen Sie jobcenter.digital, um Nachrichten zu senden, Änderungen mitzuteilen oder Unterlagen einzureichen.
Fragen? Wir sind für Sie da.
Veränderungen im Sozialrecht werfen oft Fragen auf. Deshalb begleiten wir Sie auch weiterhin persönlich und kompetent. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zu den kommenden Änderungen haben, wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner beim Jobcenter AGL.