Grundsicherungsgeld

Das Grundsicherungsgeld hat das bisherige Bürgergeld abgelöst. Für den Fall, dass Sie bereits Kundin oder Kunde des Jobcenters AGL sind, ist die Umstellung auf Grundsicherungsgeld automatisch erfolgt. Details zu den wichtigsten Änderungen finden Sie unter: Grundsicherungsgeld.

Für die kommenden Monate gilt: Unsere Vordrucke, Bescheide und Schreiben werden erst nach und nach auf das Grundsicherungsgeld umgestellt. Es kann daher vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Grundsicherungsgeldes Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin der Begriff „Bürgergeld“ verwendet wird – u.a. auch hier auf unseren Internetseiten. Die eventuell noch nicht erfolgte Umstellung der Begrifflichkeiten hat jedoch keine rechtlichen Auswirkungen.

Wichtig: Um die Bearbeitung Ihres Weiterbewilligungsantrags (WBA) rund um die gesetzliche Änderung einfacher und schneller zu machen, reichen Sie bitte die Anlage VM zur Vermögensprüfung direkt mit Ihrem Weiterbewilligungsantrag ein. Die Anlage finden Sie hier:  Anlage VM.

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Heinrich-von-Stephan-Str.  6a
51373 Leverkusen


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