Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit und Barrieren melden

Barrierefreiheit

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Ende 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website / mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Viele der Formulare sind keine barrierefreien PDF-Dokumente. In einigen Fällen finden Sie diese Inhalte zusätzlich auf unseren Seiten, die barrierefrei sind.
    Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, dessen Inhalt nicht zusätzlich auf www.jobcenter-agl.de zur Verfügung steht, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen.
mehrere Personen legen ihre Hände gemeinsam in der Mitte eines Tisches zusammen. Zeichen für Teamgeist und Zusammenarbeit
Frau sitzt auf dem Sofa und telefoniert mit dem Smartphone, lächelt dabei

Kontaktdaten:

Jobcenter AGL

E-Mail: Jobcenter-Leverkusen@jobcenter-ge.de

Tel.: 0214 8339 401

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Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Die Jobcenter AGL ist bemüht, Hinweise und Anfragen zur Barrierefreiheit zeitnah zu beantworten. Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne an.

Frau und Mann geben sich in einem Besprechungsraum die Hand, drei weitere Personen sitzen am Tisch

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Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Kontakt

Jobcenter AGL

Heinrich-von-Stephan-Str.  6a
51373 Leverkusen


Telefon

Zu unseren Servicezeiten erreichen Sie uns direkt unter der Telefonnummer:

0214 – 8339 – Durchwahl

Ihrer Ansprechperson. Die Telefonnummern finden Sie auf den Schreiben des Jobcenters AGL.


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