Bürgergeld

01. Januar 2023

Das Bürgergeld hat das bisherige Arbeitslosengeld II (ALG II) abgelöst. Für den Fall, dass Sie bereits Kundin oder Kunde des Jobcenters AGL sind, ist die Umstellung auf Bürgergeld automatisch erfolgt. Unter www.jobcenter-agl.de/geld/buergergeld haben wir alle Informationen für Sie zusammengestellt.

Für die kommenden Monate gilt: Unsere Vordrucke, Bescheide und Schreiben werden erst nach und nach auf das Bürgergeld umgestellt. Es kann daher vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergeldes Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“ verwendet werden – u.a. auch hier auf unseren Internetseiten. Die eventuell noch nicht erfolgte Umstellung der Begrifflichkeiten hat jedoch keine rechtlichen Auswirkungen.

Wichtig: Wenn Sie bereits Kundin oder Kunde des Jobcenters AGL sind, füllen Sie bitte bei Ihrem nächsten Weiterbewilligungsantrag (WBA) die Anlage zur Selbstauskunft aus und reichen diese zusammen mit Ihrem WBA ein.