Das Arbeitslosengeld II ist immer eine individuelle Leistung, die die persönlichen Umstände - soweit gesetzlich möglich - berücksichtigt. Bitte wenden Sie sich daher bei allen Fragen und bei Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen an Ihre/n Sachbearbeiter/in oder nutzen Sie die Möglichkeit der schriftlichen Veränderungsmitteilung.
Hierzu verwenden Sie bitte die unten stehenden Links.
Ansprechpartnersuche
Veränderungsmitteilung
Die Regelsätze betragen für leistungsberechtigte Menschen einer Bedarfsgemeinschaft seit dem
01. Januar 2020 für:
Alleinstehende, Alleinerziehende | 432,00 Euro |
Volljährige Partnerinnen und Partner einer Bedarfsgemeinschaft oder Ehe | 389,00 Euro |
Junge Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern(18 – 24 Jahre) | 345,00 Euro |
Jugendliche ab Beginn des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres (14 – 17 Jahre) | 328,00 Euro |
Kinder ab Beginn des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres (6 – 13 Jahre) | 308,00 Euro |
Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres (0 – 5 Jahre) | 250,00 Euro |
Personenanzahl | Kaltmiete | Betriebskosten | Heizkosten ohne Warmwassererwärmung |
---|---|---|---|
1 | 360,00 Euro | 118,00 Euro | 50,00 Euro |
2 | 460,00 Euro | 153,00 Euro | 65,00 Euro |
3 | 561,00 Euro | 188,00 Euro | 80,00 Euro |
4 | 671,00 Euro | 223,00 Euro | 95,00 Euro |
5 | 777,00 Euro | 259,00 Euro | 110,00 Euro |
6 | 883,00 Euro | 294,00 Euro | 125,00 Euro |
7 | 923,00 Euro | 329,00 Euro | 140,00 Euro |
8 | 1.021,00 Euro | 364,00 Euro | 155,00 Euro |
9 | 1.120,00 Euro | 400,00 Euro | 170,00 Euro |
Diese Leistungen werden als Geldleistung oder als Sachleistung (Gutscheine) gewährt. Es kann auch ein Pauschalbetrag festgelegt werden.
Die Ermittlung erfolgt individuell.
Ein Mehrbedarf kann für zusätzliche Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind, berücksichtigt werden.
Diese zusätzlichen Bedarfe können unter bestimmten Voraussetzungen (auch in Form von Pauschalbeträgen) gewährt werden, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören:
Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Bedarfe, die aufgrund besonderer Lebensumstände über einen länger andauernden Zeitraum entstehen und nicht vermeidbar sind, berücksichtigt werden.
Für eine dezentrale Warmwasseraufbereitung (z.B. Boiler/Durchlauferhitzer) wird ein Mehrbedarf anerkannt.
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie bei der Stadt Leverkusen beantragen. Ihre Anträge und Fragen richten Sie bitte an:
Bildung und Teilhabe
Stadt Leverkusen
Miselohestr. 4
51379 Leverkusen
Öffnungszeiten: Montag 14 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Hier finden Sie alle Ansprechpartner
Hier finden Sie Vordruck und Downloads zur Bildung und Teilhabe
Um Ihren Leistungsanspruch prüfen zu können, ist Ihre Mitwirkung erforderlich.
Teilen Sie bitte jede Änderung in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen umgehend mit. Sie müssen insbesondere sofort mitteilen, wenn:
Zu Ihrem Vermögen gehört alles ,,Hab und Gut“, das in Geld messbar ist- unabhängig davon, ob das Vermögen im Inland oder Ausland vorhanden ist.
Dazu gehören zum Beispiel:
Zu berücksichtigen sind grundsätzlich Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das der mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen.
Wie auch beim Einkommen gibt es beim Vermögen verschiedene Freibeträge, welche sich nach der Vermögensart richten.
z.B. :
HINWEIS: Die Ermittlung der Freibeträge bei der Vermögensberechnung erfolgt wie beim Einkommen ebenfalls individuell.
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden nur an diejenigen Personen gezahlt, die ihren eigenen Lebensunterhalt und den der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen aus eigener Kraft nicht oder nicht ausreichend sichern können.
Das heißt, Sie müssen zuerst eigene Mittel (Einkommen und Vermögen) einsetzen, bevor Sie finanzielle Hilfe erhalten.
Zum Einkommen gehört grundsätzlich jede Einnahme in Geld oder Geldeswert, wie beispielsweise:
Vom Einkommen abzuziehende Beträge und Freibeträge sind:
Für die Höhe Ihres Freibetrags ist das Bruttoeinkommen entscheidend.
Beispiel:
Sie üben eine geringfügige Beschäftigung aus (bis 450 Euro – in der Regel zahlen Sie keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge). Vom Einkommen können abgezogen werden:
Das ergibt einen Freibetrag von 170 €
Bedarfsgemeinschaft
Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person.
Die Bedarfsgemeinschaft kann aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen.
Leistungsberechtigte Person =
Haushaltsgemeinschaft
Zur Haushaltsgemeinschaft gehören alle Personen, die auf Dauer mit einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt zusammen leben.
Beispiel:
Sie haben das 25.Lebensjahr vollendet und leben mit Ihren erwerbsfähigen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft. Dies hat zur Folge, dass Sie nun eine eigene BG bilden. Sie gehören jedoch weiterhin zur Haushaltsgemeinschaft der Eltern.
Zu einer Haushaltsgemeinschaft gehören zum Beispiel:
Neben dem Grundsatz des Förderns steht gleichberechtigt der Grundsatz des Forderns.
Sie müssen sich ständig selbst darum bemühen, konkrete Schritte zur Beendigung bzw. Reduzierung Ihrer Hilfebedürftigkeit zu unternehmen. So müssen Sie sich um die Beendigung Ihrer Erwerbslosigkeit bemühen und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die auf dieses Ziel gerichtet sind. Bei einem Pflichtverstoß ohne wichtigen Grund wird Ihre Leistung, je nach Art der Pflichtverletzung, gemindert oder entfällt ganz.
Sanktionen treten nicht ein, wenn Sie für Ihr Verhalten einen wichtigen Grund haben.
Ein wichtiger Grund liegt nur dann vor, wenn bei Abwägung Ihrer individuellen Interessen mit den Interessen der Allgemeinheit Ihre Interessen überwiegen.
Aufgrund der klaren Bestimmungen zur Zumutbarkeit können wichtige Gründe zur Ablehnung einer Erwerbstätigkeit nur in Ausnahmefällen anerkannt werden.
Haben Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, gelten für Sie strengere Folgen.
Für die Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II ab 01.01.2016 ist zu prüfen, ob Sie
Sie sind in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld II beziehen, in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig versichert, wenn sie zuletzt der gesetzlichen Krankenversicherung angehört haben.
Für die Zeit des Leistungsbezugs tritt auch Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung ein.
Für bestimmte Personenkreise ist die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Personen, die vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II zuletzt privat versichert waren, diese werden durch den Bezug nicht versicherungspflichtig. Es kommt die Zahlung eines Zuschusses in Betracht.
Beabsichtigen Sie umzuziehen, müssen Sie sich vor Abschluss eines neuen Mietvertrags die Zusicherung vom Jobcenter einholen. Die Zusicherung wird nur erteilt, wenn der Umzug erforderlich ist und die Kosten für die neue Unterkunft angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Kosten der Unterkunft, werden nur die bisherigen Aufwendungen weiter erbracht.
Ist bei Ihnen ein Umzug zur Senkung der Unterkunftskosten notwendig, werden die höheren Kosten der Unterkunft längstens für sechs Monate berücksichtigt.
In diesen Fällen kann das Jobcenter, bei erfolgter Zustimmung und auf Antrag, die notwendigen Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten und die Mietkaution (als Darlehen) für Sie übernehmen.
Besonderheiten bei Auszug aus dem elterlichen Haushalt:
Wenn Sie unverheiratet sind, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei den Eltern oder einem Elternteil ausziehen wollen, müssen Sie vor Abschluss eines neuen Mietvertrags die Zusicherung vom Jobcenter einholen. Die Zusicherung ist unter Angabe Ihrer Gründe für den geplanten Auszug aus dem elterlichen Haushalt zu beantragen.
Die Zusicherung wird nur erteilt, wenn:
Ziehen Sie ohne die erforderliche Zusicherung um, erhalten Sie einen geringeren monatlichen Regelbedarf und die Kosten der Unterkunft werden nicht erbracht. Auch werden in diesen Fällen die Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung nicht übernommen.