Organisation
Interne Organisation des Jobcenters Leverkusen
Die Geschäftsführung entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Trägerversammlung über die fachliche Aufgabenwahrnehmung im Jobcenter (§44d Sozialgesetzbuch II) und übt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse sowie die Dienstvorgesetzten- und Vorgesetztenfunktion über die Beschäftigten des Jobcenters aus.
Geschäftsführung: Renate Helff
Stellvertretende Geschäftsführung: Anja Saalfeld
Das Jobcenter AGL wird von der Agentur für Arbeit und der Stadt Leverkusen in gemeinsamer Verantwortung getragen.
Die Trägerversammlung (§44c Sozialgesetzbuch II) entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten des Jobcenters.
Bei jeder gemeinsamen Einrichtung wird ein örtlicher Beirat gebildet (§18d Sozialgesetzbuch II). Dieser berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen sowie bei der Entwicklung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms.
Die Rechtsstelle des Jobcenters AGL bearbeitet eingehende Widersprüche sowie alle rechtlichen Fragen der Geschäftsbereiche. Die Abteilung ist direkt der Geschäftsführung unterstellt und keiner leistungsgewährenden Stelle zugeordnet, so dass dort getroffene Entscheidungen im Rahmen von Widerspruchs- und Klageverfahren unabhängig geprüft werden.
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt unterstützt Kundinnen und Kunden bei Fragen der Frauenförderung, der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Das Jobcenter AGL bietet Ihnen an, Probleme offen anzusprechen und Fragen zu klären. Ihre Ansprechpartner/innen sind an erster Stelle die für Sie zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wenn Ihnen die Klärung Ihres Anliegens mit Ihren direkten Ansprechpartnern*innen nicht möglich ist, können Sie sich an die verantwortlichen Vorgesetzten wenden.
In Angelegenheiten, in denen es nicht darum geht, die Rechtmäßigkeit getroffener Entscheidungen überprüfen zu lassen, sondern darum, Probleme anzusprechen, die sich auf diesem Wege nicht lösen lassen oder über den Einzelfall hinausgehen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich an das Kundenreaktionsmanagement zu wenden.
Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen
Büro der Geschäftsführung
Kundenreaktionsmanagement
Heinrich-von-Stephan-Str. 6 a
51373 Leverkusen