Der Beirat berät die Geschäftsführung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und informiert sie in einem regelmäßigen Abstand über die aktuellen Entwicklungen des Arbeitsmarktes.
Die Geschäftsführung ihrerseits informiert den Beirat über die wesentlichen Aktivitäten und Arbeitsergebnisse des Jobcenters.
Dem Beirat gehören Vertreter/innen folgender Institutionen an: